Neue VAUwS wird konkret: Entwurf zur Bundes-Anlagenverordnung vorgelegt
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat Ende 2010 den Referentenentwurf einer neuen bundeseinheitlichen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) vorgelegt. Das BMU schreibt dazu: „Die Verordnung wird die bisherigen Landesverordnungen ablösen, die sich in den letzten Jahren in einigen Punkten auseinander entwickelt haben und ein bundesweit einheitliches Schutzniveau schaffen. Sie dient auch der Entbürokratisierung und der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen in Deutschland.“
Die Neuerungen in Kürze:
- Der Entwurf erfasst neben der Kategorie Stoff nun auch Gemische und Abfälle.
- Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie Erdwärmesonden, die in manchen Landesverordnungen bisher ausgenommen waren, fallen nun grundsätzlich in den Geltungsbereich der VAUwS.
- WGK-1 Anlagen sind zukünftig bereits ab einem Volumen >10 m³ der Gefährdungsstufe B zugeordnet und damit anzeigepflichtig sowie prüfpflichtig.
- Anzeigepflichtig sind nun alle oberirdischen Anlagen ab GFS B, unterirdische Anlagen, Anlagen in Schutzgebieten, Anlagen zur Gewinnung von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Anlagen >100 m³ zum Umgang mit aufschwimmenden, flüssigen Stoffen.
- Bei den Prüfpflichten kommen besondere Regelungen für Heizölverbraucheranlagen, Biogasanlagen und Anlagen mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen hinzu.
- Die Anforderungen bei den Rückhalteeinrichtungen wurden verschärft, R0 existiert de facto nicht mehr, für GFS D gilt nun in jedem Fall R2.
KOMVOR unterstützt Sie durch die bewährten Mechanismen der Vorgangsbearbeitung bei der Umstellung auf die neue Verordnung, wie der Erstellung von Informationsschreiben an betroffene Betreiber, Verfolgung von Wiedervorlagefristen oder die Initialisierung von neuen Überwachungsvorgängen.
Durch die Realisierung neuer Anlagentypen wie z. B. JGS-Anlagen wird dem erweiterten Geltungsbereich Rechnung getragen. Die durch die VAUwS geänderten respektive neu hinzugekommenen Überprüfungszeitpunkte und Intervalle werden in die Berechnungsroutinen von KOMVOR übernommen.
Damit werden die Überwachungsbehörden mit der dann aktuellen und neuesten KOMVOR Version rechtzeitig zur Einführung der VAUwS für die neuen Anforderungen gerüstet sein.




