Kreis Düren erweitert KOMVOR-Einsatz
Anwendung „Eingriff/Ausgleich“ im Echtbetrieb:
Im Jahre 2002 führte der Kreis Düren KOMVOR Umwelt als Softwarelösung im Amt für Wasser, Abfall und Umwelt ein. Zunächst standen die Anwendungen für die Wasserbehörde und Kleinkläranlagen im Vordergrund; weitere Module kamen später hinzu. Die Anwendung hat sich in der Praxis bewährt und wurde entsprechend der gestellten Anforderungen mit Standardmodulen ausgebaut.
Seit Einführung von KOMVOR Umwelt besteht auch beim Amt für Landschaftspflege und Naturschutz des Kreises das Interesse, die eigenen Fachdaten in einer Datenbank für Umweltinformationen abzubilden, um die Gesamtlösung dieser Vorgangsverwaltung mit den verschiedenen Modulen optimal zu nutzen.
Aufgrund der Tatsache, dass die bisher eingesetzte eigene Anwendung für die Naturschutzbehörde inzwischen veraltet war und mit den zukünftigen technischen Anforderungen (z.B. Windows 7, mögliche Anbindung an ein Geoinformationssystem) nicht mehr kompatibel sein wird, ergibt sich, dass ein neues Antragsverwaltungsprogramm erforderlich sein wird. Zum 01.09.2010 wird diese neu eingeführte KOMVOR-Fachanwendung dann im Amt für Landschaftspflege und Naturschutz in Betrieb genommen. Dazu sind neben eigenen umfangreichen Vorarbeiten unter anderem auch Gespräche mit den Softwareentwicklern im Hause S&F über die erwünschten Funktionen und Inhalte der Software erforderlich. Noch im Herbst 2010 erfolgt eine Übernahme der Stammdaten aus dem bisherigen Verfahren, die Benennung von zwei Systembetreuern und intensive Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes 67 vor dem eigentlichen Echtbetrieb.
Im täglichen Einsatz werden planerische Vorgaben sowohl für den Eingriff als auch für den Ausgleich erfasst, gesteuert und jeder Maßnahme die entsprechenden Vorgaben zugeordnet. Diese umfassen Angaben zur Grünlandkartierung, Gehölzbestand, Bebauungsplan, Artenschutz etc. Außerdem lassen sich bestehende Regional- und Flächennutzungspläne darstellen. Die Zuordnung von Angaben öffentlicher Dienststellen und zu Sondergebieten (wie besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft) ist ebenfalls möglich und rundet die Verwendungsbreite entsprechend ab.




